Fragensammlung zum Reihungsverfahren Biologie und Umweltkunde
Wir haben die häufig gestellten Fragen für Sie gesammelt.
Nein. Für das Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde entfällt das Reihungsverfahren für das Studienjahr 2025/26.
Sie können einfach mit dem bestandenen Modul B des allgemeinen Aufnahmeverfahrens die Zulassung beantragen. Wenn Sie in der Oberstufe keinen Biologieunterricht hatten, müssen Sie vor dem Studienbeginn eine Zusatzprüfung absolvieren.
Wenn Sie nach der 8. Schulstufe nicht mindestens vier Wochenstunden in Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen an einer höheren Schule erfolgreich besucht haben, müssen Sie gemäß Universitätsberechtigungsverordnung vor dem Studienbeginn eine Zusatzprüfung ablegen.
Für das Studienjahr 2025/26 gibt es für das Unterrichtfach Biologie und Umweltkunde keine Studienplatzbeschränkung. Sie können sich also zum Studium anmelden, wenn Sie die Matura/Reifeprüfung und die erfolgreiche Absolvierung von Modul B des allgemeinen Aufnahmeverfahrens nachweisen können. Wenn Sie in der Oberstufe keinen Biologieunterricht hatten, müssen Sie vor dem Studienbeginn eine Zusatzprüfung absolvieren.